Osteopathie: Bayerische Ämter fordern Heilpraktikererlaubnis
In einer Stellungnahme schließt sich das Bayerische Gesundheitsministerium dem Urteil des OLG Düsseldorf an: Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis dürften auch auf ärztliche Verordnung hin keine Osteopathie anwenden. Anstoß dafür war eine Anfrage von zwei Osteopathie-Verbänden an die Bundesländer.
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