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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Baden-Württemberg: Gültiger Nachweis über Impfanspruch

Über die Hotline der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZVBW) melden sich vermehrt Zahnärzte, die bei Impfzentren abgewiesen wurden – unter anderem wegen einer fehlenden Bescheinigung über deren Zulassung. Die KZVBW informiert die Zahnärzte über eine Abstimmung mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg und weist erneut auf die impfberechtigten Personengruppen hin.
Abrechnungstipp: Das zweite ICD-10-Code Feld
© iStock, Dutko
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