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Nachhilfe für die Beihilfe

Fallbeispiel: Gültigkeit der beihilfefähigen Höchstbeträge

Nachhilfe für die Beihilfe

Daran, dass die Private Krankenversicherung (PKV) oft rechtswidrig die Erstattung von Heilmittelabrechnungen in voller Höhe verweigert, haben sich Praxisinhaber längst gewöhnt. Doch dass jetzt auch die offiziellen Beihilfestellen die Unwahrheit über die beihilfefähigen Höchstsätze verbreiten, ist vollkommen absurd. Zumal der oberste Dienstherr aller Bundesbeamten nach wie vor der Meinung ist, dass die beihilfefähigen Höchstsätze im Heilmittelbereich nicht kostendeckend sind.
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Nicole
29.08.2014 8:00

…der link https://www.privatpreise.de funktioniert leider nicht.

Ulrike Stanitzke
29.08.2014 8:16
Antworten an  Nicole

Guten Morgen, und vielen Dank für den Hinweis. Der Link… Weiterlesen »

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