Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Lohnt sich nicht für alle Praxischefs
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Um Unternehmen mit geringen Einnahmen nicht mit übermäßigem bürokratischen Aufwand zu belasten, hat der Gesetzgeber die sog. Kleinunternehmerregelung geschaffen: Unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen kann der Praxisbetrieb von der Umsatzbesteuerung freigehalten werden. Da Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Praxischefs sich nur um die Umsatzsteuer anderer Leistungen, wie etwa Präventionsangebote, kümmern.
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