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Gewerbesteuer trotz angestellter Therapeuten vermeiden

Bundesfinanzhof erleichtert Anstellung

Gewerbesteuer trotz angestellter Therapeuten vermeiden

Mehrfach haben Finanzämter entschieden, dass die Beschäftigung von angestellten Therapeuten in Heilmittelpraxen eine gewerbliche Tätigkeit darstellt und damit die Umsätze dieser Therapeuten der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Urteilsbegründung veröffentlicht, die zeigt, wie Praxisinhaber die Gewerbesteuerpflicht vermeiden können.
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Hans-Jürgen Wigge
11.02.2015 20:04

In o. g. Artikel ist ein “kleiner” Fehler: Gezahlte Gewerbesteuer… Weiterlesen »

T.P.
01.02.2015 10:06

Die Grenze liegt bei ca. 400 Prozent Hebesatz (est plus… Weiterlesen »

K. N.
30.01.2015 0:38

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrem Artikel… Weiterlesen »

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