Gewerbesteuer trotz angestellter Therapeuten vermeiden
Bundesfinanzhof erleichtert Anstellung
Gewerbesteuer trotz angestellter Therapeuten vermeiden
Mehrfach haben Finanzämter entschieden, dass die Beschäftigung von angestellten Therapeuten in Heilmittelpraxen eine gewerbliche Tätigkeit darstellt und damit die Umsätze dieser Therapeuten der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Urteilsbegründung veröffentlicht, die zeigt, wie Praxisinhaber die Gewerbesteuerpflicht vermeiden können.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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