up|unternehmen praxis

BFH: Betrieb muss Entschädigung nach Unfall mit Dienstwagen voll versteuern, auch bei privater Nutzung

Eine ärgerliche Situation: Der Praxiswagen hat einen Unfall und muss für mehrere Tage in die Werkstatt. Die Versicherung zahlt zwar eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Der Praxisinhaber muss diese allerdings voll als Betriebseinnahme versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden. Das gilt selbst dann, wenn ein Mitarbeiter das Fahrzeug während des Unfalls privat genutzt hat.

BFH: Betrieb muss Entschädigung nach Unfall mit Dienstwagen voll versteuern, auch bei privater Nutzung
© iStock, tzahiV
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x