up|unternehmen praxis

Beim Waschen des Praxiswagens ausgerutscht – kein Arbeitsunfall

…bei überwiegend privater Nutzung

Ein Praxisinhaber unterbricht seine Dienstfahrt, um sein überwiegend privat genutztes Fahrzeug zu waschen. Verletzt er sich dabei, erleidet er keinen Arbeitsunfall. Das hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München entschieden.
Beim Waschen des Praxiswagens ausgerutscht – kein Arbeitsunfall
© iStock, dnaveh
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x