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Praxischef zahlt Fahrtkosten für Bewerbungsgespräch…

… wenn er den Bewerber eingeladen hat

Nach dem Vorstellungsgespräch ist klar: Der Bewerber passt nicht so recht ins Team, die Praxisinhaberin wird ihm wohl absagen. Soll sie ihm dennoch die Reisekosten erstatten? Dazu ist sie sogar gesetzlich verpflichtet, sofern sie diejenige war, der den Bewerber zu dem Gespräch eingeladen hat.
Praxischef zahlt Fahrtkosten für Bewerbungsgespräch…
© Fotolia: jeremias münch
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