Ärzte müssen Anspruch auf Krankengeld bestätigen
Urteil zu Krankschreibungen
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ein Krankengeld, wenn sie mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Diesen müssen sie sich jedoch von einem Arzt für den entsprechenden Zeitraum bestätigen lassen. Liegt jedoch schon ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes der Krankenkassen vor, reiche das als Bestätigung aus, entschied kürzlich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 5 KR 578/15).Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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