Nach langer Krankheit besteht Anspruch auf langsame Rückkehr in Job
Wer lange wegen Krankheit fehlt, dem fällt sein Wiedereinstig ins Berufsleben oft schwer. Praxischefs müssen aufpassen, Betroffene in solchen Fällen nicht zu überlasten. Eine Lösung kann die stufenweise Wiedereingliederung sein, auf die Mitarbeiter dann auch einen Anspruch haben. Ist ein Arbeitnehmer häufig krank, steht ihm außerdem ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu.

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