Häusliche Pflege von Angehörigen – Anspruch auf Freistellung vom Job
Seit 2015 können sich Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen, ganz oder teilweise von der Arbeit befreien lassen. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz hat sich 2017 der Kreis der Anspruchsberechtigten erhöht: Nun haben auch Angehörige von Menschen mit geringer Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) ein Recht auf Freistellung.

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