up|unternehmen praxis

Wenn der Ehepartner in der Praxis mitarbeitet – Beschäftigungsverhältnis muss eindeutig geregelt sein

In Therapiepraxen kommt es, wie in vielen anderen kleinen und mittelgroßen Betrieben, vor, dass der eigene Ehepartner zum Mitarbeiter wird. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich kann das vorteilhaft sein. Das Arbeitsverhältnis muss aber eindeutig geregelt sein, um einer späteren Betriebsprüfung standzuhalten.
Foto von Ehepaar an Laptop im Arbeitszimmer
© iStock: golero
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x