Wenn der Ehepartner in der Praxis mitarbeitet – Beschäftigungsverhältnis muss eindeutig geregelt sein
In Therapiepraxen kommt es, wie in vielen anderen kleinen und mittelgroßen Betrieben, vor, dass der eigene Ehepartner zum Mitarbeiter wird. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich kann das vorteilhaft sein. Das Arbeitsverhältnis muss aber eindeutig geregelt sein, um einer späteren Betriebsprüfung standzuhalten.

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