Bei Geschenken die Steuerersparnis nicht verschenken!
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt ein Sprichwort. Das gilt umso mehr für Geschenke des Praxisinhabers an seine Mitarbeiter – mit Betonung auf „kleine“. Denn kosten Präsente zu viel, müssen Mitarbeiter sie als Arbeitslohn versteuern.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: