Bei Geschenken die Steuerersparnis nicht verschenken!
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt ein Sprichwort. Das gilt umso mehr für Geschenke des Praxisinhabers an seine Mitarbeiter – mit Betonung auf „kleine“. Denn kosten Präsente zu viel, müssen Mitarbeiter sie als Arbeitslohn versteuern.

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