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Bei Geschenken die Steuerersparnis nicht verschenken!

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, sagt ein Sprichwort. Das gilt umso mehr für Geschenke des Praxisinhabers an seine Mitarbeiter – mit Betonung auf „kleine“. Denn kosten Präsente zu viel, müssen Mitarbeiter sie als Arbeitslohn versteuern.
Büroarbeit neben Geschenk mit Nikolausmütze
© iStock: evgenyatamanenko
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