Sommerfest, Betriebsausflug, Jubiläum – Wann gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
Während ihrer Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für den direkten Weg von und zum Arbeitsplatz. Doch was ist mit Veranstaltungen, die nicht in der Praxis stattfinden, oder „privaten“ Charakter haben, wie etwa ein Geburtstagsfest. Gilt es als Arbeitsunfall, wenn ein Mitarbeiter sich beim Betriebsausflug das Bein bricht?
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