up|unternehmen praxis

Sommerfest, Betriebsausflug, Jubiläum – Wann gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?

Während ihrer Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für den direkten Weg von und zum Arbeitsplatz. Doch was ist mit Veranstaltungen, die nicht in der Praxis stattfinden, oder „privaten“ Charakter haben, wie etwa ein Geburtstagsfest. Gilt es als Arbeitsunfall, wenn ein Mitarbeiter sich beim Betriebsausflug das Bein bricht?
Sommerfest, Betriebsausflug, Jubiläum – Wann gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
© Fotolia: Kzenon
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x