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Arbeitsunfähigkeit auch durch Arzt einer Rehaklinik feststellbar

Wollen Versicherte weiter Krankengeld erhalten, muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit (AU) vor Ablauf der letzten Bewilligung erneut feststellen. Dabei ist es nicht notwendig, dass dies durch den behandelnden Kassenarzt geschieht. Es reicht aus, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit beispielsweise aus dem Entlassungsbericht einer Rehaklinik ergibt, entschied kürzlich das Landessozialgericht Niedersachsen.
Arbeitsunfähigkeit auch durch Arzt einer Rehaklinik feststellbar
© Fotolia.com: Robert Kneschke
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