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BFH: Finanzamt verlangt zu hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält die Zinsen auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig hoch – zumindest für die Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2015. Danach betragen die Zinsen für jeden Monat 0,5 Prozent einer nachzuzahlenden oder zu erstattenden Steuer. Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung kassierte der Fiskus seit 2015 so mehr als zwei Milliarden Euro.
BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern
© iStock: Wolfgang Filser
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