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Vorsicht Steuerfalle: Tankgutscheine an Mitarbeiter nicht im Voraus aushändigen!

Praxisinhaber, die ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen Benzingutschein spendieren, sollten diese nicht für mehrere Monate im Voraus aushändigen. Denn auf diese Weise könnten sie in die Lohnsteuerfalle tappen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Sachsen.
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© iStock: Harvepino
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