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BFH: Steuern sparen mit Schulgeld, aber nicht mit Studiengebühren

Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft schicken, können einen Teil des Schulgeldes von der Steuer absetzen. Diese Regelung gilt aber nicht für private Hoch- oder Fachhochschulen, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich fest.
BFH: Steuern sparen mit Schulgeld, aber nicht mit Studiengebühren
© iStock: Tempura
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