up|unternehmen praxis

Praxisverkauf: Gewinn muss im gleichen Jahr versteuert werden

Wird ein Praxisanteil „mit Wirkung zum 31. Dezember“ eines Jahres verkauft, muss der Veräußerungsgewinn noch in diesem und nicht erst im nächsten Jahr versteuert werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg kürzlich bestätigt.
Praxisverkauf: Gewinn muss im gleichen Jahr versteuert werden
© iStock: marchmeena29
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x