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WLAN im Wartezimmer – Störerhaftung ist abgeschafft

Wer andere über den eigenen Anschluss ins Internet lässt, muss nicht mehr für das Geradestehen, was die Nutzer dann im Netz treiben. Das besagt seit 2017 das neue Telemediengesetz (TMG). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regelung mittlerweile in einem Urteil bestätigt (Az.: I ZR 64/17). Über die Entscheidung können sich Praxisinhaber freuen – ganz aus der Verantwortung sind sie aber trotzdem nicht.
WLAN im Wartezimmer - Störerhaftung ist abgeschafft
© iStock: wakila
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