up|unternehmen praxis

Steuerfrei dazuverdienen: Fiskus gewährt Freibetrag für Übungsleitertätigkeiten

Ob in Praxen, Schulen, Kindergärten oder Vereinen – es gibt für Therapeuten unzählige Möglichkeiten, ihr Fachwissen anzuwenden und weiterzugeben. Das steigert nicht nur den Bekanntheitsgrad der eigenen Praxis, sondern verschafft auch einen wirtschaftlichen Zusatzgewinn, der unter Umständen steuerfrei ist.
Steuerfrei dazuverdienen: Fiskus gewährt Freibetrag für Übungsleitertätigkeiten
© iStock: Gewitterkind
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x