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Steuerbescheid: Einspruch per E-Mail möglich

Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums gingen 2016 rund 3,3 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide bei den deutschen Finanzämtern ein. In 63,5 Prozent der Fälle bekamen die Steuerzahler Recht. Es lohnt also, den Bescheid genau zu prüfen und im Zweifel anzufechten. Das ist auch per E-Mail möglich, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, sofern im Bescheid eine E-Mail-Adresse angegeben ist.
Nicht nur Finanzämter fragen Kontodaten ab
© iStock: fermate
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