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Urteil: Nur auf bewohntes Grundstück keine Erbschaftssteuer

Die Befreiung von der Erbschaftssteuer für ein sogenanntes Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf kürzlich entschieden. Geklagt hatte eine Erbin von zwei Grundstücken.
Urteil: Nur auf bewohntes Grundstück keine Erbschaftssteuer
© iStock: thodonal
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