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HNO-Praxis darf nicht mit „Deutsche Stimmklinik“ werben

In Hamburg bewarben HNO-Ärzte ihre Fachpraxis als „Deutsche Stimmklinik“. Das wurde nun gerichtlich untersagt. Das Landgericht Hamburg ist der Auffassung, dass eine Einrichtung eine Praxis bleibt, wenn es keine Betten für eine stationäre Aufnahme gibt, was in der Fachpraxis der Fall ist. Der Verbraucher würde unter einer Klinik ein Krankenhaus oder eine Abteilung eines Krankenhauses erwarten, in der auch eine stationäre Versorgung über Nacht möglich ist.
HNO-Praxis darf nicht mit „Deutsche Stimmklinik“ werben
© iStock: DNY59
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