Therapie Abstract
HNO
HNO-Praxis darf nicht mit „Deutsche Stimmklinik“ werben
In Hamburg bewarben HNO-Ärzte ihre Fachpraxis als „Deutsche Stimmklinik“. Das wurde nun gerichtlich untersagt. Das Landgericht Hamburg ist der Auffassung, dass eine Einrichtung eine Praxis bleibt, wenn es keine Betten für eine stationäre Aufnahme gibt, was in der Fachpraxis der Fall ist. Der Verbraucher würde unter einer Klinik ein Krankenhaus oder eine Abteilung eines Krankenhauses erwarten, in der auch eine stationäre Versorgung über Nacht möglich ist.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.