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BSG: Tanken auf Arbeitsweg ist nicht unfallversichert

Wer auf dem Weg zur Arbeit sein Auto auftankt, ist nicht unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Leipzig kürzlich entschieden und damit seine bestehende Rechtsprechung geändert (Az.: B 2 U 9/18 R).
BSG: Tanken auf Arbeitsweg ist nicht unfallversichert
© iStock: utah778
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