BFH: Praxisverkauf nur unter bestimmten Bedingungen tarifbegünstigt
Der Gewinn aus dem Verkauf einer freiberuflichen Praxis ist nicht tarifbegünstigt, wenn der Verkäufer kurz darauf wieder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: VIII R 2/15). Das Urteil lässt sich auch auf Therapiepraxen übertragen.
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