Coronakrise: Selbstzahlerleistungen weiterhin erlaubt
Notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt werden
Nach anfänglichem Hin und Her ist mittlerweile zweifelsfrei klar: Auch in der Coronakrise bleiben die Heilmittelpraxen geöffnet und dürfen Patienten vor Ort behandeln. Anderslautende Regelungen wurden schnell wieder zurückgenommen. Als Kriterium für die Behandlung gilt die medizinische Notwendigkeit, in der Regel belegt durch die ärztliche Verordnung. Unsicher sind sich manche Therapeuten, wenn es um Selbstzahlerleistungen geht. Dürfen auch sie derzeit erbracht werden?
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