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Themenschwerpunkt 6.2020: Rettungsschirm

GKV-Rettungsschirm in der Praxis – und ein selfmade Pendant für die PKV
COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, kurz COVID-19-VSt-SchutzV – für alle GKV-Heilmittelerbringer ist dieses Wortungetüm wie Musik in den Ohren. Denn mit Inkrafttreten zum 5. Mai 2020 war endgültig klar: Der lang ersehnte Rettungsschirm kommt! Mit den am 15. Mai 2020 vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Bestimmungen zur Umsetzung der COVID-19-VSt-SchutzV wurde die nächste Hürde genommen und endlich können die Anträge auf Ausgleichzahlungen bei den ARGEn einreichen. Wir zeigen Ihnen auf den kommenden Seiten, wie Sie dabei vorgehen, beantworten häufige Fragen und weisen auf kleine aber feine Besonderheiten hin.
Themenschwerpunkt 6.2020: Rettungsschirm
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Susanne Ehrchen
28.05.2020 13:44

Super Rettungsschirm. Nur leider werden zahnärztliche Rezepte nicht mit verrechnet.… Weiterlesen »

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