up|unternehmen praxis

Arbeitgeber müssen Feiertage auch in Zeiten von Kurzarbeit zahlen

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen im Frühjahr 2020 gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Etwa ein Fünftel aller Arbeitnehmer in Deutschland war davon laut Ifo-Institut betroffen. Wie aber wirken sich Feiertage für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes aus?
Corona als Grund für befristeten Arbeitsvertrag nicht ausreichend
© iStock: SelectStock
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x