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Corona als Grund für befristeten Arbeitsvertrag nicht ausreichend

Die Corona-Pandemie hat auch Folgen für den Arbeitsmarkt. In vielen Praxen fehlen Fachkräfte, doch gleichzeitig fehlt es vielen Praxisinhabern aktuell an Planungssicherheit. Was also tun, wenn der vielversprechende Kandidat sofort anfangen will, es aber unklar ist, ob künftig genug Arbeit in der Praxis anfällt.
Corona als Grund für befristeten Arbeitsvertrag nicht ausreichend
© iStock: serggn
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