Urteil: Sozialamt muss Autismustherapie zahlen
Eine Autismustherapie für Grundschüler muss unabhängig vom Einkommen der Eltern aus Mitteln der Sozialhilfe bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle kürzlich entschieden (Az.: L 8 SO 240/18). Praxisinhaber können die Eltern ihrer Patienten auf dieses Urteil hinweisen, denn die Kostenübernahme war lange Zeit umstritten.

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