KBV: Anspruch auf Entschädigung bei Praxisschließung wegen Corona
Praxisinhaber haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihnen der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angesichts der Corona-Epidemie kürzlich in einer PraxisInfo hingewiesen.
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