Krankengeld: Kasse muss Frist richtig berechnen
Wer mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält, sollte die Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) unverzüglich bei der Krankenkasse einreichen. Geschieht dies nicht, kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen. Mit welcher Frist das geschehen muss, hat kürzlich das Düsseldorfer Sozialgericht entschieden (Az.: S 9 KR 589/19).
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