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Umlagesätze für Minijobber seit 1. Oktober 2020 gestiegen

Eine wichtige Nachricht für alle Praxisinhaber, die Minijobber beschäftigen: Seit 1. Oktober 2020 haben sich die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung erhöht. Die Umlage U 1 (Erstattung bei Krankheit) ist von 0,9 auf 1,0 Prozent, die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) von 0,19 auf 0,39 Prozent gestiegen. Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert: 80 Prozent im Krankheitsfall und 100 Prozent bei Mutterschaft.
Umlagesätze für Minijobber seit 1. Oktober 2020 gestiegen
© fizkes

Auslöser für die Anhebung sind zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen, wie die Arbeitgeberversicherung mitteilte. Für Praxisinhaber, die einen Dauer-Beitragsnachweis für Minijobber einreichen, passt die Minijob-Zentrale die Änderungen automatisch an. Wer die Beiträge per Dauerauftrag zahlt, muss diesen entsprechend anpassen. Weitere Informationen erteilt die Arbeitgeberversicherung per Kontaktformular oder telefonisch unter 0234 – 304-43990 (montags bis donnerstags von 7 bis 16 Uhr, freitags von 7 bis 14 Uhr).

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