Corona: Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Welche Erstattungen es gibt und wie Sie diese beantragen können
Ordnet das Gesundheitsamt auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Quarantäne an oder erteilt es ein Tätigkeitsverbot, das mit einem Verdienstausfall einhergeht, steht den Betroffenen grundsätzlich eine Entschädigung zu (§ 56 IfSG). Das gilt für Angestellte ebenso wie für Selbstständige. Wir zeigen Ihnen, welche Bedingungen für die Entschädigung gelten und wie Sie online bzw. postalisch einen entsprechenden Antrag stellen können.

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