Digitale Einkommenssteuererklärung nicht immer zwingend notwendig
Steht der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften nach dem EStG, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer digitalen Einkommenssteuererklärung. So urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) im Falle eines selbstständigen Physiotherapeuten, der sein zuständiges Finanzamt gegen die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verklagte (BFH, 16.06.2020 - VIII R 29/19).
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