up|unternehmen praxis

Digitale Einkommenssteuererklärung nicht immer zwingend notwendig

Steht der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften nach dem EStG, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer digitalen Einkommenssteuererklärung. So urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) im Falle eines selbstständigen Physiotherapeuten, der sein zuständiges Finanzamt gegen die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verklagte (BFH, 16.06.2020 - VIII R 29/19).
Digitale Einkommenssteuererklärung nicht immer zwingend notwendig
© KangeStudio
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x