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Kurzarbeit mindert Mutterschutzleistungen nicht

Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. Für Schwangere und stillende Frauen im Beschäftigungsverbot wirken sich die Lohnkürzungen aber nicht negativ aus, sie haben Anspruch auf die volle Höhe der gesetzlichen Mutterschaftsleistungen. Klarheit bietet dazu ein Orientierungspapier, das gemeinsam von Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundesarbeitsministerium (BMAS) herausgegeben wurde.
Kurzarbeit mindert Mutterschutzleistungen nicht
© iStock: shutter_m
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