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„Ob sich Mitarbeiter impfen lassen, ist eine rein private Entscheidung“

Rechtsanwältin Anna Karina Lübbe zum Thema Corona-Impfung und Arbeitsrecht
Ende Dezember 2020 wurden hierzulande die ersten Menschen gegen das Corona-Virus geimpft. Wer wann Zugang zu einer solchen Impfung erhält, ist in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt. Da Mitarbeiter in Heilmittelpraxen regelmäßig unmittelbaren Patientenkontakt haben, sind sie mit „hoher Priorität“ eingestuft und dürfen auf eine baldige Impfung hoffen. Doch können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen, sich impfen zu lassen? Darüber und über weitere arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Corona-Impfung haben wir mit Anna Karina Lübbe, selbstständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und -schutz, gesprochen.
„Ob sich Mitarbeiter impfen lassen, ist eine rein private Entscheidung“
© Anton Schmolze
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