Behandeln ohne Maske?
So gehen Sie mit Patienten um, die ein Attest vorlegen
Im Pandemiejahr 2020 sind Mund-Nasen-Schutz und FFP2-Masken unsere ständigen Begleiter geworden – in der Freizeit wie auch bei der Arbeit. Das setzt sich auch 2021 fort. Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, sich und andere auf diese Weise zu schützen. Darum ist auch klar: Wer die Praxis betreten und behandelt werden möchte, muss eine Maske tragen. Doch was ist, wenn ein Patient ein ärztliches Attest vorlegt, das ihn von dieser Pflicht befreit?
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