Corona-Maßnahmen gelten für alle – auch für bereits Genesene
Maskenpflicht, Quarantäne-Regelungen und Kontaktbeschränkungen gelten auch für Menschen, die bereits eine Corona-Infektion hinter sich haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden (Az.: 1 S 4025/20). Eine Familie mit zwei Kindern hatte dagegen geklagt, dass für sie Quarantänemaßnahmen sowie Eintritts- und Zutrittsverbote gelten, obwohl sie sich bereits mit dem Coronavirus infiziert hatten und seit April 2020 als genesen gelten.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.