Corona-Maßnahmen gelten für alle – auch für bereits Genesene
Es sei wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, ob Genesene tatsächlich immun sind und auch nicht, ob von ihnen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgeht, so die Begründung des Gerichts. Daher gelten für sie die gleichen Corona-Maßnahmen wie für die restliche Bevölkerung. Neuere Studien zeigen, dass von einer stabilen Konzentration von Antikörpern bis zu fünf Monate nach Infektion auszugehen sei – bei Menschen, die nur milde Symptome hatten, sei jedoch ein schnellerer Rückgang beobachtet worden. Daher sei auch die Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten voraussichtlich nicht zu beanstanden, wenn deren Corona-Infektion länger als sechs Monate zurückliegt.
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