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Corona-Maßnahmen gelten für alle – auch für bereits Genesene

Maskenpflicht, Quarantäne-Regelungen und Kontaktbeschränkungen gelten auch für Menschen, die bereits eine Corona-Infektion hinter sich haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden (Az.: 1 S 4025/20). Eine Familie mit zwei Kindern hatte dagegen geklagt, dass für sie Quarantänemaßnahmen sowie Eintritts- und Zutrittsverbote gelten, obwohl sie sich bereits mit dem Coronavirus infiziert hatten und seit April 2020 als genesen gelten.
Von der Schockstarre in die Handlung
© iStock: Tomas Ragina
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