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Überbrückungshilfe III wird nochmals nachgebessert

Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III im Corona-Hilfspaket nochmals nachbessern. Die Zugangsvoraussetzungen werden vereinfacht, und das Fördervolumen wird angepasst. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) kürzlich mit. Ab Mitte Februar können kleine und mittelständische Unternehmen, also auch Heilmittelpraxen, Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen.
Überbrückungshilfe III wird nochmals nachgebessert
© Bundesministerium der Finanzen
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