Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigung stärkt Bankkunden
Wer sein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst, der muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank rechnen. Nicht immer zu Recht, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main zeigt, das die Position der Bankkunden stärkt (Az.: 17 U 810/19).

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