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Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigung stärkt Bankkunden

Wer sein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst, der muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank rechnen. Nicht immer zu Recht, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main zeigt, das die Position der Bankkunden stärkt (Az.: 17 U 810/19).
Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigung stärkt Bankkunden
© Sefa Ozel
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