Verfassungsbeschwerde zur ePA scheitert in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag zur elektronischen Patientenakte (ePA) abgewiesen. Gegenstand waren Regelungen, nach denen die Krankenkassen die gespeicherten Patientendaten auswerten dürfen, um ihren Versicherten Angebote zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen zu machen (Az.: 1 BvR 619/20, 1 BvQ 108/20).
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