Abfindung: Weniger Steuern zahlen dank der Fünftelregelung
Im Falle einer Kündigung wird oftmals eine Abfindung als Entschädigung gezahlt. Diese muss seit 2006 komplett versteuert werden, was je nach Höhe der Einmalzahlung enorme Auswirkung auf die Steuerlast hat. Mit der sogenannten Fünftelregelung hat der Gesetzgeber eine Steuerermäßigung geschaffen, um die Steuerlast pro Jahr zu minimieren.
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