up|unternehmen praxis

Abfindung: Weniger Steuern zahlen dank der Fünftelregelung

Im Falle einer Kündigung wird oftmals eine Abfindung als Entschädigung gezahlt. Diese muss seit 2006 komplett versteuert werden, was je nach Höhe der Einmalzahlung enorme Auswirkung auf die Steuerlast hat. Mit der sogenannten Fünftelregelung hat der Gesetzgeber eine Steuerermäßigung geschaffen, um die Steuerlast pro Jahr zu minimieren.
Abfindung: Weniger Steuern zahlen dank der Fünftelregelung
© iStock: anyaberkut
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x