Nach Scheidung Ärger mit Steuerschulden
Ein Ehepaar haftet gemeinschaftlich für Steuerschulden, allerdings nicht zu gleichen Teilen, sondern nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die bei Einzelveranlagung angefallen wären. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) kürzlich entschieden (Az.: 15 UF 176/18).
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