Reihe: Umgang mit Behörden, Ämtern und Co.
„Guten Tag, hier ist die Berufsgenossenschaft“
Sie leeren Ihren Briefkasten, da fällt Ihnen ein Schreiben der Berufsgenossenschaft in die Hände: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben eine Betriebsbegehung gewonnen. Die Berufsgenossenschaften prüfen dabei, ob Sie alle Kriterien des Arbeitsschutzes sowie Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitergesundheit erfüllen. Eine solche Begehung ist kein Grund zur Sorge. Doch müssen Sie die BGW überhaupt in Ihre Praxisräume lassen?
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