Urteil: Auch Geimpfte müssen bei Corona-Kontakten in Quarantäne
Wer gegen Corona geimpft ist, muss bei Kontakt mit einem Corona-Infizierten auch weiterhin in die 14-tägige Quarantäne. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße kürzlich entschieden (Az. 5 L 242/21.NW und 243/21.NW).

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Sie up|unternehmen praxis lesen.
Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonnieren Sie jetzt, um weiterzulesen. Sie können das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melden Sie sich mit Ihrer buchner ID an.
Hier anmelden
Hier finden Sie Ihre Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.