Urteil: Kosten für Hausrufnotsystem steuerlich absetzbar
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Das hat das Sächsische Finanzgericht kürzlich entschieden. Dies gelte nicht nur für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben (wie es der Bundesfinanzhof schon 2015 entschied), sondern auch für Alleinlebende (Az. 2 K 323/20).
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