BGH: Bankkunden müssen bei AGB-Änderungen zustimmen
Wenn Bankkunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht widersprechen, dürfen Banken dies nicht als stillschweigende Zustimmung werten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass solche Klauseln zu Gebührenerhöhungen und Vertragsanpassungen unwirksam sind (Az.: XI ZR 26/20).
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