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Praxisinhaber müssen Einhaltung der Masernimpfpflicht kontrollieren

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass u. a. medizinisches Personal, das nach 1970 geboren ist, gegen Masern geimpft sein muss. Die Impfung oder eine bereits durchgemachte Krankheit müssen bis zum Jahresende 2021 nachgewiesen werden. Mitarbeiter ohne Masernschutz dürfen in Therapiepraxen nicht beschäftigt werden.
Praxisinhaber müssen Einhaltung der Masernimpfpflicht kontrollieren
© iStock: Astrid860
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Silvia Meißner
11.06.2021 17:32

Hallo, ich habe mir vom Hausarzt meiner Mitarbeiter eine Bescheinigung… Weiterlesen »

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